Warum die digitale Signatur für kleine Steuerkanzleien zum Muss wird

Der Arbeitsalltag in kleineren Steuerkanzleien ist häufig noch stark von Papier geprägt:

Aktenordner stapeln sich in Regalen, wichtige Dokumente müssen ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt und wieder archiviert werden. Das verursacht nicht nur hohe Kosten und viel Aufwand, sondern kann auch Mandanten frustrieren, die längst an digitale Prozesse gewöhnt sind. Gleichzeitig herrscht mancherorts Unsicherheit, ob eine digitale Signatur wirklich rechtsgültig ist und wie kompliziert die Einführung ausfällt. Dieser Artikel zeigt, warum es sich lohnt, gerade jetzt auf die digitale Signatur – auch e-Signaturen genannt – umzusteigen, wie sich die rechtlichen Vorgaben darstellen und wie Sie praktische Hürden überwinden können.

Schluss mit Papierbergen und Zeitfressern

Papierbasierte Prozesse sind arbeitsintensiv und fehleranfällig. Dokumente müssen oft mehrfach ausgedruckt, unterschrieben, gescannt oder verschickt werden – Medienbrüche, die jede Menge Zeit und Geld kosten. Durch den Einsatz einer e-Signatur kann dieser Aufwand drastisch reduziert werden. Ihre Mandanten erhalten ein Dokument per E-Mail oder Weblink und können es per Mausklick oder am Smartphone unterschreiben. Bereits kleinere Kanzleien berichten von rund 40 Stunden Arbeitszeit, die pro Monat allein durch den Wegfall von Druck- und Versandaufgaben eingespart werden. Gleichzeitig können bis zu 1.000 Euro pro Monat an Papier-, Porto- und Bearbeitungskosten wegfallen.

Pluspunkt: Die Argumentation ist hier sehr praxisorientiert. Als Steuerberater oder Steuerfachangestellter kennt man genau dieses Problem mit Papierbergen und findet sich darin wieder. Die klare Darstellung von Zeit- und Kosteneinsparung überzeugt unmittelbar.

Komfort für Mandanten und Kanzleiteam

Die Kanzlei der Zukunft ist nicht nur digital, sondern auch flexibel. Mandanten wollen nicht unbedingt vor Ort erscheinen, sondern erwarten zeitgemäße Lösungen – schließlich erledigen sie viele Bank- und Amtsgänge bereits online. Mit einer elektronischen Signatur können Sie Dokumente schneller auf den Weg bringen und haben keinen lästigen Postlauf mehr.

Für das Kanzleiteam selbst bedeutet das: mehr Zeit für wirklich wichtige Aufgaben. Statt Papierstapel hin und herzubewegen, kann man sich auf die inhaltliche Beratung konzentrieren. Auch das Arbeiten im Homeoffice – für Berater und Fachangestellte – wird enorm erleichtert, weil Verträge und Vollmachten von überall unterzeichnet werden können.

Kritischer Punkt: Manche (ältere) Mitarbeiter oder Mandanten haben Vorbehalte und fragen sich: „Ist das wirklich sicher?“. Hier hilft oft eine Testphase mit wenigen Pilotmandanten oder das Anbieten einer persönlichen Anleitung, um Hemmschwellen abzubauen.

Rechtliche Sicherheit: Fortgeschrittene vs. qualifizierte Signatur

Immer wieder taucht die Frage auf, ob eine digitale Signatur genauso rechtsverbindlich ist, wie eine handschriftliche Unterschrift. In Europa gilt die eIDAS-Verordnung, die drei Arten elektronischer Signaturen definiert:

  1. Einfache elektronische Signatur

    • Beispiel: Name und Unterschrift eingefügt in einer PDF. Relativ leicht manipulierbar und deshalb kaum rechtssicher für wichtige Dokumente.
  2. Fortgeschrittene elektronische Signatur

    • Sie ist eindeutig einem Unterzeichner zuordenbar und Veränderungen am Dokument nach der Signatur sind erkennbar. Nach aktueller Rechtslage ist diese Form in vielen Fällen ausreichend, zum Beispiel beim Unterzeichnen von Jahresabschlüssen durch den Steuerberater.
  3. Qualifizierte elektronische Signatur

    • Entspricht rechtlich weitgehend der handschriftlichen Unterschrift und wird von einem sogenannten Vertrauensdiensteanbieter nach strengen Vorgaben (z. B. Identitätsprüfung) ausgestellt. In Einzelfällen (z. B. notarnahe Vorgänge) ist sie weiterhin erforderlich.

Gerade für kleine Kanzleien ist die fortgeschrittene Signatur oft ideal, da sie wenig Hardwareaufwand erfordert und dennoch eine hohe Beweiskraft hat. Ein kurzer Hinweis auf Rechtssicherheit und Sicherheitsmechanismen (z. B. kryptographische Verfahren) kann außerdem das Vertrauen der Mandanten stärken.

Praktische Anwendung im Kanzleialltag und Kosten

Konkrete Integration in DATEV Addison & AKTE

Viele kleinere Kanzleien fragen sich: „Müssen wir jetzt unsere ganze Software austauschen?“ Die Antwort lautet in der Regel: Nein. Seriöse Signaturdienstleister bieten oft Schnittstellen (APIs) zu gängigen Kanzlei-Programmen. Speziell für DATEV-, Addison- oder AKTE-Nutzer gibt es Lösungen, mit denen Dokumente direkt aus dem DMS an den Mandanten zur Unterschrift geschickt werden können, ohne dass man erst PDF-Dateien umständlich exportieren oder per Mail versenden muss. Ebenso lässt sich kosteneffizent mit kleinen Lösungen ganz autark starten.

So könnte ein typischer Prozess aussehen:

  1. Steuerberater erzeugt und archiviert im DMS (Datev DMS oder DocuWare) das zu unterschreibende Dokument.
  2. Per integriertem Signatur-Tool wird es an den Mandanten versendet, der per Link oder App unterschreibt.
  3. Das signierte Dokument fließt automatisch ins DMS zurück, inklusive Signaturnachweis.

Für Kanzleien, die keine große IT-Abteilung haben, ist das ein wichtiger Punkt: Es spart Zeit und verhindert neue Medienbrüche. Wichtig ist, bei der Wahl des Anbieters auf eIDAS- und DSGVO-Konformität sowie nahtlose Integrationsmöglichkeiten zu achten.

Kostenmodelle und Business Case

Neben der Zeitersparnis zählen natürlich auch die finanziellen Aspekte. Je nach Anbieter gibt es unterschiedliche Kostenmodelle:

  • Lizenz pro Benutzer: Monatliche Pauschale pro Mitarbeiter, der Signaturen anstoßen kann.
  • Kosten pro Dokument: Bezahlung auf Abruf, was sich für Kanzleien eignet, die nur unregelmäßig Signaturen versenden.
  • Volumenpakete oder Flatrates: Lohnend für Kanzleien mit hohen Unterschriftsvolumina.

Im Vergleich zu Papier-, Druck- und Archivierungskosten amortisiert sich die Investition in eine e-Signatur-Lösung meist zügig. Wer eine Kosten-Nutzen-Kalkulation durchführt, kann schnell belegen, wie viel Porto, Zeit und Arbeitskraft eingespart werden. Für kleine Kanzleien, in denen jeder Mitarbeiter ohnehin mehrere Hüte aufhat, ist das oft ein entscheidendes Argument.

Kostenmodelle und Business Case

Wie bei jeder Veränderung gibt es potenzielle Hürden. Mitarbeiter, die es gewohnt sind, „alles eben mal auszudrucken“, könnten im ersten Moment skeptisch sein, wenn die digitale Signatur eingeführt wird. Auch manche Mandanten fragen sich, ob die „Unterschrift per Klick“ wirklich gültig ist. Deshalb lohnt es sich:

  1. Pilotprojekte: Führen Sie die digitale Signatur zunächst bei einem bestimmten Dokumententyp (z. B. Vollmachten, Engagement Letters) oder bei ausgewählten Mandanten ein. Das schafft Erfolgserlebnisse im Team und räumt Berührungsängste aus.
  2. Schulungen: Erklären Sie Mitarbeitern und Mandanten in einfachen Worten, wie die Signatur funktioniert und welche Vorteile sie bietet – etwa schnelleres Feedback und weniger Papierkram.
  3. Klare Richtlinien: Legen Sie intern fest, in welchen Fällen die digitale Signatur eingesetzt wird, und dokumentieren Sie dies. So gibt es keine Unsicherheit, welche Vorgehensweise gerade gilt.

Das Feedback aus der Praxis zeigt: Nach den ersten positiv verlaufenen Unterschriftenprozessen sinkt die Skepsis erheblich, und die meisten Mandanten empfinden die digitale Signatur sogar als äußerst komfortabel.

Fazit: Mehr Effizienz und zufriedene Mandanten

Die digitale Signatur ist längst keine Zukunftsmusik mehr, sondern wird immer mehr zum Standard. Für kleinere Steuerkanzleien bietet sie spürbare Effizienzgewinne, weil Dokumente schneller durch den Prozess laufen, Porto- und Materialkosten sinken und das Team mehr Zeit für Kernaufgaben hat. Gleichzeitig erhöht sich die Mandantenbindung, da die Zusammenarbeit ortsunabhängig und unkompliziert möglich ist – gerade in Zeiten von Remote-Arbeit und Homeoffice ein echter Vorteil.

Zwar erfordert die Umstellung zunächst etwas Planung: Man sollte die rechtlichen Anforderungen (insbesondere eIDAS) verstehen, sich für eine geeignete Signaturart entscheiden und eine passende Lösung finden, die sich in bestehende Systeme integriert. Doch der Aufwand lohnt sich. Kanzleien, die diese Schritte erfolgreich gemeistert haben, berichten, dass sie nicht mehr zum alten Papier-Prozess zurückkehren möchten.

Damit wird deutlich: Wer den Umstieg auf die digitale Signatur jetzt aktiv angeht, sichert sich nicht nur einen Vorsprung in puncto Effizienz und Kostenersparnis, sondern positioniert sich auch als moderner, digital aufgestellter Dienstleister, was Mandanten zunehmend erwarten. Und genau das kann für kleinere Kanzleien ein entscheidendes Unterscheidungsmerkmal im Wettbewerb sein.

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